1.
Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden,
die durch die
Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht
durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann ( z. B. Schäden durch
ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von
Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen frühere unsachgemäße
Behandlung, verborgene Fremdkörper und
andere verborgene Mängel ). Das
selbe gilt für Reinigungsgut, das nicht, oder nur begrenzt reinigungsfähig
ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der
Textilreiniger
dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung
(z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen.
Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem
vereinbarten Liefertermin abholen.
Geschieht dies nicht innerhalb eines
Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger
der Kunde oder seine
Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen
Verwertung
berechtigt., es sei dann,
der Kunde meldet sich vor der Verwertung.
Solche
Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht
übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden.
Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen
Verwertungserlös.